Böllerschützen Abteilung

Impressionen vom 1. Flochberger
Böllerschützen Treffen


Am 24. Februar 2012 wurde die Böllerschützen Abteilung bei der Jahreshauptversammlung gegründet. Initiator war Rudolf Faaß (im Bild 2.v.links) der schon seit vielen Jahren Erfahrung im Umgang mit Hand- Schaft- und Standböllern hat. Er ist gleichzeitig Leiter der Gruppe. Ziel ist, das Brauchtum des Böllerschießens zu pflegen und zu erhalten. Derzeit gehören der Abteilung vier aktive Mitglieder an. Auf dem Bild von links nach rechts: Werner Schellenberger, Rudolf Faaß (Kommandant), Peter Matauschek und Horst Müller.

Böllerschießen ist eine Tradition, bei der zu besonderen Anlässen Krach erzeugt wird. Die Schützen nennt man Böllerschützen. Sie sind oft in eigenen Vereinen organisiert oder Abteilungen in Schützenvereinen. Die Schützen treten in der Regel in Tracht auf.

Anlässe zum Böllerschießen

Das Böllerschießen findet an besonderen Festtagen, wie z.B. an Hochzeiten, Kirchweihen, Jubiläen, Rauhnächten, Beerdigungen, Neujahr Sonnwende und Fronleichnam statt. Es ist gleichzeitig eine Ehrenbezeigung für hochgestellter Persönlichkeiten z.B. einem König oder Staatsmann. In vielen Regionen Schwabens und Bayerns finden zudem jährliche Böllerschützentreffen statt.

Geschichte des Böllerschießens

Die Geschichte des Böllerschießens lässt sich bis in das 14./15. Jahrhundert zurückverfolgen, wenngleich Chroniken rar sind (Erstnachweis 1377). Das liegt daran, dass Böllerschießen nicht als eigenständiger Brauch betrachtet werden kann, sondern sich aus vielerlei anderen Traditionen entwickelt hat. Die Idee mit Schwarzpulver Krach zu machen, dürft so alt sein wie die Entdeckung des Schwarzpulvers selbst.

Zwei ältere Hinweise auf das Böllerschießen:

Einer Sage nach probten die Hornberger (Schwarzwald) so lange für die Ankunft des Fürsten (wahrscheinlich Eberhard Ludwig 1677 bis 1733), bis ihnen schon vor dem Besuch des hohen Herrn das Pulver ausging. Hier wird auch das Sprichwort „Es ging aus wie das Hornberger Schießen“, abgeleitet.

In einem Erlass vom 16. Juli 1696 wird das Böllern bei Strafandrohung wegen seiner Gefährlichkeit in der Markgrafschaft Ansbach verboten.

Bauformen der Böller

Bei den Böllergeräten wird unterschieden in Handböller, Standböller und Böllerkanone. Handböller sind meist sehr aufwändig verziert und unterteilen sich weiter in pistolenartige oder auch gewehrartige, welche dann Schaftböller genannt werden.


Die Ladung

Die Böller sind in der Regel Vorderlader und werden mit Böllerpulver befüllt. Das Böllerpulver besteht aus Schwarzpulver gewisser Körnung und hat eine Abbrandgeschwindigkeit von ca. 400 m/s. Die Entzündungstemperatur liegt bei etwa 300° C, die Verbrennungstemperatur bei etwa 2500° C.
Während bei den Handböllern Kaliber von 10-30 mm üblich sind, sind es bei den Standböllern und Böllerkanonen häufig enorme Kaliber bis zu 90 mm. Die Pulvermenge pro Schuss beträgt bei solch einem Kaliber bis zu 400 g, im Gegensatz zu einem 15mm Handböller, der lediglich 13g Pulver benötigt. Das Böllerpulver wird mit Hilfe eines Korkens verdämmt, andere Verdämmungsmaterialien sind in Deutschland nicht mehr erlaubt. Die Verdämmung wird mit Hilfe von Hammer und Ladestock in das Rohr geschlagen. Gezündet wird die Ladung durch ein Zündhütchen, das wiederum durch einen Schlagbolzen (meist bei Kanonen und Standböllern) oder durch ein Perkussionsschloss (bei Handböllern) gezündet wird. Ebenfalls möglich ist die Verwendung eines elektrischen Brückenanzünders, was gerade bei großkalibrigen Standböllern zunehmend Verwendung findet.

Schussfolgen

Es wird in bestimmten Reihenfolgen geschossen, die der Schützenmeister vorgibt. Folgende Grundformen von Salven sind üblich:

Das Lauffeuer: Es wird in gleichen Takt geschossen – Schütze nach Schütze -.

Das Schnellfeuer wird wie das Lauffeuer im gleichmäßigen Takt ausgeführt, allerdings erfolgen die Schüsse mit kürzestem Abstand unmittelbar hintereinander.

Der Salutschuss erfolgt gleichzeitig von allen Schützen.

Gern geschossen wird auch der Doppelschlag, bei dem zwei Schützen direkt nacheinander abfeuern und dann etwas gewartet wird, bis die nächsten zwei feuern

In der Präzision oder dem Tempo dieser Salven und ihrer Kombination zeigt sich die Qualität einer Schützenformation. Beim Gruppen- schießen erfolgen die einzelnen Schritte auf dem Schießplatz, einschließlich der Ladetätigkeiten, nach dem Kommando des Schützenmeisters.

Rechtliches

Böllerpulver unterliegt in Deutschland dem Sprengstoffgesetz.

In Deutschland muss der Schütze deshalb im Besitz einer Erlaubnis nach § 27 SprengG sein und es muss für jeden Böller eine Beschussbescheinigung vorliegen. Die Böllergeräte müssen alle fünf Jahre dem Beschussamt, bzw. bei Standböllern und Böllerkanonen zum Nachbeschuss vorgeführt werden. Böllergeräte zählen nicht als Waffe im Sinne des Waffengesetzes.

Information und Beitritt

Wer Lust bekommen hat bei den Böllerschützen des Sport-Schützenvereins Flochberg mitzuwirken, wendet sich bitte an den Schützenmeister:

Rudolf Faaß
T. 0172 8402784
oder E-Mail: r.faass@gmx.de